e-Scooter im Marx-Zentrum
Gemäß unserer Hausordnung §5, ist das Radfahren im Marx-Zentrum verboten. Als diese Hausordnung in den 70er-Jahren geschrieben wurde, gab es e-Bikes und e-Scooter noch nicht. Dennoch fallen diese neuen Geräte, nach Auskunft des Ordnungsamtes, auch unter den Paragrafen mit dem Verbot für Radfahrer. Dies kann natürlich weder von unserer Hausverwaltung oder von unseren 5 Hausmeistern kontrolliert oder Durchgesetz werden. Bei einem Unfall, erst Recht mit Personenschaden, ist die Schuldfrage eindeutig geklärt. Wer trotz Fahrverbot bei uns herumfährt und einen Unfall verursacht, ist schuld. Was diese Personen nicht bedenken, ist, dass durch den Verstoß gegen die Hausordnung, keine Versicherung des Schadenverursachers, für seinen Schaden aufkommt. Das kann bei Personenschäden sehr teuer werden.